Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) hat die Regelung des § 15a WpHG in wesentlichen Teilen geändert. Insbesondere wurde der Kreis der mitteilungspflichtigen Personen erweitert bzw. geändert, der Kreis der veröffentlichungspflichtigen Emittenten vergrößert, die Bagatellgrenze abgesenkt und Ausnahmeregelungen gestrichen.
Gerne bieten wir Ihnen eine Übersicht über Directors' Dealings im Geschäftsjahr 2008 zum Download an. In den Geschäftsjahren 2009, 2010 und 2011 sowie per Ende des 1. Quartals 2012 wurden der Gesellschaft keine meldepflichtigen Geschäfte angezeigt.